ZÜRCHER JUSTIZDIREKTOR MARKUS NOTTER:
«MIT STRAFANZEIGEN SOLL POLITIK GEMACHT WERDEN»
«Man kann sich nicht einfach einen Täter suchen, wenn man einen braucht.» Foto: Chris Iseli - AZ
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Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter (SP) hält die Politik und Gesellschaft für mitschuldig am UBS-Debakel.

VON CHRISTOF MOSER

Herr Notter, Sie haben letzte Woche Post aus dem Bundeshaus erhalten: 14 Zürcher Parlamentarier fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass gegen die frühere UBS-Spitze eine Untersuchung eingeleitet wird. Was antworten Sie?
Wir haben den Brief im Regierungsrat diskutiert und werden den Parlamentariern ebenfalls in einem Brief nochmals darlegen, warum der Anfangsverdacht nicht ausreicht, um gegen die früheren UBS-Chefs eine Strafuntersuchung einzuleiten.

Sie haben als Justizdirektor die Möglichkeit, die Oberstaatsanwaltschaft anzuweisen, eine Strafuntersuchung durchzuführen. Warum machen Sie davon nicht Gebrauch?
Es soll mit Strafanzeigen Politik gemacht werden. Ob eine Strafuntersuchung stattfindet oder nicht, richtet sich aber nach dem Strafgesetzbuch und dem Strafprozessrecht und nicht nach der politischen Stimmungslage. Für eine Strafuntersuchung braucht es einen Anfangsverdacht, und der ist im Fall UBS nicht gegeben. Daran ändert auch der Brief aus Bern nichts.

Wie kann es sein, dass Manager, die eine Grossbank fast an die Wand fahren, ungeschoren davonkommen?
Nur weil sich ein Unternehmen in eine schwierige Lage gebracht hat, heisst das noch lange nicht, dass strafbare Handlungen vorliegen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung ist unter anderem dann gegeben, wenn jemand in einer Art und Weise handelt, wie es ein vernünftiger Geschäftsmann niemals tun würde.

Die UBS-Spitze ist Risiken eingegangen, die jeder vernünftige Geschäftsmann ablehnen müsste. Zumal das Businessmodell teilweise auf kriminellen Machenschaften basierte. Ist das kein genügender Anfangsverdacht?
Das ist eben nicht so: Die Risiken, welche die UBS eingegangen ist, sind andere Banken offenbar auch eingegangen. Da kann man der UBS-Führung keinen strafrechtlichen Vorwurf machen. Was die UBS gemacht hat, war marktüblich.

Und die kriminellen Machenschaften?
Da sind wir beim zweiten Punkt: Nach US-Recht hat die UBS möglicherweise strafbar gehandelt, nach schweizerischem Recht nicht. Die UBS und andere Banken haben US-Recht umgangen und wurden in ihrem Handeln durch das Bankgeheimnis geschützt. Man kann ein Verhalten, das lange als strafrechtlich nicht relevant empfunden wurde, nicht rückwirkend zum Straftatbestand erklären. Was die UBS in den USA angerichtet hat, mag moralisch verwerflich sein, strafrechtlich kann es nach Schweizer Recht nicht sanktioniert werden. Man kann sich nicht einfach einen Täter suchen, wenn man einen braucht. Da macht es sich die Gesellschaft zu einfach.

Wie meinen Sie das?
Es gab Volksabstimmungen, in denen sich eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dafür ausgesprochen hat, dass die Rechtshilfe in Steuerdelikten eingeschränkt und das Bankgeheimnis bestehen bleibt. Davon meinten alle zu profitieren. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist eine raffinierte Erfindung dieses Landes und viele Leute waren stolz darauf – bis hinauf zu Bundesräten, die sich noch bis vor kurzem dahingehend äusserten, dass sich das Ausland am Bankgeheimnis die Zähne ausbeissen wird. Jetzt plötzlich so zu tun, als habe man von dieser Problematik keine Kenntnis gehabt, ist unehrlich. Politik und Gesellschaft haben das Geschäftsgebaren der Banken jahrzehntelang systematisch geschützt. Das können wir nicht leugnen.

Ausgerechnet Sie als Sozialdemokrat stellen sich vor die Banken?
Ich stelle eine bittere Tatsache fest. Auch als sozialdemokratischer Justizdirektor muss ich dafür sorgen, dass die Justiz unabhängig und nach Recht und Gesetz funktioniert. Ich wehre mich dagegen, dass die Strafjustiz zu politischen Zwecken missbraucht wird.

Sind die Parlamentarier, die den Brief unterschrieben haben, Populisten?
In aller Klarheit: Ich verstehe den Ärger. Dass diese Brüder in den Banken genau gleich weitermachen wie vorher, sich Boni ausschütten ohne Ende, ist absolut unverständlich. Aber wir können dieses Problem nicht mit Strafanzeigen lösen.

Müsste das Briefschreiber Daniel Jositsch als Jurist wissen?
Das Milizparlament hat ja den Vorteil, dass Politiker zwischen Politik und Beruf hin und her wechseln können. Herr Jositsch ist hier offenbar als Politiker unterwegs.

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Samstag, 27. März 2010 22:00
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