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Amoklauf im Wallis: Die Vormundschaft hat versagt
Von Fabienne Riklin und Sabina Galbiati
Samstag, 05. Januar 2013 23:10
Gemeindeangestellter übersah alle Warnzeichen.

Der Amokläufer, der in Daillon VS drei Frauen tötete, hat einen Vormund, seit er im Jahr 2005 psychisch angeschlagen in eine Klinik eingewiesen wurde. Nach der Bluttat stellt sich nun die Frage, warum es trotz der Vormundschaft sein konnte, dass der 33-jährige IV-Bezüger mehrere Schusswaffen hortete. Und das, obwohl ihm früher Waffen weggenommen werden mussten.

Beim Vormund handelt es sich gemäss Recherchen nicht um einen Laien, sondern um eine Person, die zu 100 Prozent bei der Gemeinde Conthey VS angestellt ist. Warum versagte sie? Der Gemeindepräsident von Conthey, Christophe Germanier, nimmt den Angestellten in Schutz: «Es ist nicht möglich festzustellen, wer im Besitz einer Waffe ist und wer nicht.»

Wie viele andere Mündel der Gemeindeangestellte betreute, will Germanier nicht sagen. Doch in der Regel sind es sehr viele, wie Diana Wider sagt, die Generalsekretärin der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes). «Zwischen 80 und 100 Fälle betreut ein Vormund durchschnittlich». Ein Vormund habe pro Mündel und Jahr lediglich für drei bis fünf Gespräche Zeit. «Oft reicht das nur, um finanzielle oder soziale Probleme zu besprechen, nicht aber, um abzuklären, ob die jeweilige Person Waffen besitzt.»

Josef Sachs, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, nimmt die Vormundschaftsbehörden in die Pflicht: «Viele Behörden und Fachstellen sind heute noch zu wenig auf potenzielle Waffengewalt bei Klienten sensibilisiert.» Die Frage nach einem allfälligen Waffenbesitz gehe oft vergessen. Um ein Gefahrenpotenzial zu erkennen, gäbe es durchaus Anzeichen. «Wenn psychisch angeschlagene Personen Drohungen aussprechen oder Waffen und Munition sammeln, dann sind das Alarmzeichen. Das Umfeld müsste aktiv werden und die Waffen einziehen», sagt Sachs. Wer psychisch angeschlagene Personen betreue, sei in den nächsten Jahren stark gefordert.

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